Seit 2013 sieht der Gesetzgeber im Falle einer gemeinsamen Ausübung der Obsorge nach der Scheidung eine verpflichtende Elternberatung vor (§ 95 Abs. 1a AußStrG). Ziel dieser Intervention sollte sein, getrenntlebende Eltern über die spezifischen Bedürfnisse, welche ihre Kinder im Zuge der Scheidung haben, zu informieren und ihnen das Rüstzeug mitzugeben, um in bestimmten Situationen als Elternteil gut reagieren zu können.
Zeigt sich jedoch in gerichtlichen Obsorgeverfahren oder in Verfahren um persönliche Kontakte, dass zur Sicherung des Kindeswohls Maßnahmen notwendig sind, können die Kindeseltern zu einer Familien, Eltern oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG verpflichtet werden.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Grundgedanken und Hoffnungen, die hinter dieser verpflichtenden Elternberatung stehen, darzustellen und gleichzeitig auch aufzuzeigen, welche Methoden aus der Wirtschaft im Rahmen von Change-Management-Prozessen sich sehr gut eignen, um auftretende Probleme in der gemeinsamen Obsorge zu entschärfen.
In der Veranstaltung informiere ich über konkretes mögliches Vorgehen in hochstrittigen Elternsituationen und zeige auf, wo Stolpersteine liegen und heutzutage Gefahren lauern können. Zudem wird auf sinnvolle und weniger sinnvolle Haltungen anlässlich der verpflichtenden Elternberatung eingegangen.
Die Teilnehmenden erhalten im Rahmen dieser Veranstaltung die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele zu besprechen, was einen hohen Praxisbezug gewährleistet.
Zudem soll die Weiterbildung den Kursteilnehmenden einen Raum bieten, in dem sie ihre Erfahrungen austauschen, gemeinsam reflektieren und ihre Wahrnehmung zum Thema schärfen können.
Veranstaltungsort
Montfort das Hotel GmbH
Galuragasse 7
6800 Feldkirch
Anmeldung (bis 1 Monat vor der Veranstaltung)
per E-Mail an d.gutschner@ifpp.at
Veranstaltungsgebühr
€ 250,--
Referent
Herr Dr. Daniel Gutschner
Zielgruppe
- interessierte Fachpersonen aller Disziplinen