Für Behörden

Seit mehr als 20 Jahren beschäftige ich mich mit rechtspsychologischen Fragen aus dem familienrechtlichen wie auch dem strafrechtlichen Bereich. Aufgrund meiner Erfahrungen und meiner Flexibilität in hochkomplexen Fällen konnte ich gute und nachhaltige Lösungen erarbeiten.

Gerne berate ich Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu den einzelnen Fachangeboten.

  • Eheschutz- und Scheidungsverfahren
  • Methodenkritische Stellungnahme
  • Interventionsorientierte Gutachten
  • Strafverfahren
  • FOI – Fallorientierte Intervention
  • Supervision und Coaching bei hochstrittiger Elternschaft
  • Fachspezifische Teamsupervision
  • Fachspezifische Fallsupervision
  • Rechtspsychologische Beratung
  • Case Management
  • Case Management in Kindesschutzfragen
  • Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen
  • Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen
  • Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Abklärungen

Eheschutz- und Scheidungsverfahren

Ich erstelle psychologische Gutachten im Auftrag von Gerichten und Jugendwohlfahrtsbehörden. Dabei lege ich großen Wert auf Qualitätssicherung sowie auf eine flexible und fallspezifische Herangehensweise.

Im Rahmen von Eheschutz- und Scheidungsverfahren können u.a. folgende Inhalte abgeklärt werden:

  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit
  • Kontaktrechtsregelungen
  • Beurteilung des Kindeswohls
  • Obsorgeregelungen
  • Rückführungen
  • Zumutbarkeit der gemeinsamen Obsorge

Methodenkritische Stellungnahme

Eine methodenkritische Stellungnahme ist eine objektive und neutrale Expertise zu einem Sachverständigengutachten und stellt kein Gegengutachten oder Obergutachten dar. Durch eine methodenkritische Stellungnahme wird ein bereits erstelltes Sachverständigengutachten dahingehend hinterfragt und überprüft, ob dieses nach den gängigen Richtlinien und Methoden erstellt wurde.

Interventionsorientierte Gutachten

Bei Besuchsrechtsschwierigkeiten stößt die klassische Begutachtung oft an ihre Grenzen. Sie liefert eine Momentaufnahme – aber keine Lösung. Der interventionsorientierte Ansatz geht einen anderen Weg: Er versteht Begutachtung als prozesshaftes Geschehen, das diagnostischen Erkenntnisgewinn mit gezielten Interventionen verbindet.

Kooperation als Ziel, nicht als Voraussetzung: Der Ansatz darf nicht mit einem rein konsensbasierten Vorgehen verwechselt werden. Bei hochkonflikthaften Elternkonstellationen wäre die Annahme, Einvernehmen liesse sich ohne Weiteres herstellen, unrealistisch und kontraproduktiv. Es wäre falsch, hochkonflikthafte Eltern vorschnell als nicht veränderbar einzuordnen – Interventionen sind oftmals möglich, sofern nicht gravierende Persönlichkeitsstörungen vorliegen.

Das Vorgehen in drei Phasen: 

Phase 1 – Befundaufnahme mit Fokus auf Co-Parenting, mündend in erste Empfehlungen für eine Erprobungsphase.

Phase 2 – Erprobungsphase: Die Kontaktregelungen werden praktisch erprobt; nach etwa drei Monaten erfolgt eine Evaluation mit Zwischenbericht.

Phase 3 – Dynamische Empfehlung: Statt starrer Kontaktregelungen wird eine anpassbare Strukturhilfe mit Fokus auf funktionale Zuständigkeiten erarbeitet.

Die Rolle der Behörde: Bei hochkonflikthaften Konstellationen muss die Behörde den notwendigen Druck aufrechterhalten, damit Interventionen nicht ins Leere laufen. Regelmässige Zwischenberichte dokumentieren, ob der Prozess auf Kurs ist.

Die Erfahrung zeigt: Auch bei verhärteten Fronten lassen sich mit diesem Ansatz tragfähige Lösungen entwickeln. Wo dies nicht gelingt, ermöglichen die gewonnenen Erkenntnisse zumindest klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen – auf einer empirischen Grundlage, die nicht allein auf Prognosen beruht, sondern auf beobachteten Verläufen.

Strafverfahren

Im strafrechtlichen Bereich verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Begutachtung von Jugendlichen und Erwachsenen. Meine Expertise basiert auf über 20 Jahren praktischer Arbeit, wissenschaftlicher Forschung und kontinuierlicher Weiterbildung.

Gutachterliche Fragestellungen im Strafrecht:

  • Zurechnungs- und Schuldfähigkeit
  • Risiko- und Prognoseeinschätzung
  • Persönlichkeitsdiagnostik
  • Deliktanalyse und Tatmotivation
  • Interventions- und Maßnahmenplanung

 

Besondere Spezialisierung im Jugendstrafrecht:

Die Begutachtung jugendlicher Straftäter erfordert spezifisches Wissen über entwicklungspsychologische Besonderheiten und jugendspezifische Risiko- und Schutzfaktoren. In diesem Bereich habe ich nicht nur umfangreiche praktische Erfahrung, sondern auch wissenschaftlich gearbeitet:

  • Mitentwicklung des Screeninginstruments BARO.ch zur Erstbeurteilung jugendlicher Straftäter
  • Durchführung einer 25-jährigen prospektiven Langzeitstudie mit dissozialen Jugendlichen
  • Zahlreiche Publikationen zu Prognosestellung und Risikoeinschätzung bei straffällig gewordenen Jugendlichen

 

Spezialbereiche:

  • Jugendliche Sexualstraftäter
  • Gewaltstraftäter
  • Dissoziale Jugendliche

FOI – Fallorientierte Intervention

Eine frühzeitige Einschätzung der Situation in komplexen Angelegenheiten durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen kann dazu beitragen, spätere finanzielle Aufwendungen für intensivere Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Bei einer fallorientierten Intervention klären wir zuerst gemeinsam telefonisch das Anliegen und Sie stellen mir dann die entsprechenden Akten zu, anhand deren ich mir ein Bild der Sachlage machen kann. Danach stehe ich Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch beratend zur Seite und kann auf Wunsch/bei Bedarf auch ein Aktengutachten erstellen.

Da davon auszugehen ist, dass um eine fallorientierte Unterstützung und Hilfestellung eher in dringenden Fällen ersucht wird, ist es mir ein Anliegen, das Gespräch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Akten zu terminieren.

Beratungen

Rechtspsychologische Beratung

Stoßen Sie bei einem Fall an Ihre Grenzen?
Drehen Sie sich im Kreis und benötigen eine Außensicht?
Oder beschäftigen Sie sich mit einer Problemlage, in der Sie erweitertes Fachwissen im Bereich psychischer Erkrankungen benötigen?

Ich biete eine ausführliche und praxisnahe Beratung von Behörden und Institutionen in der Auseinandersetzung mit Fragen rund um Kinder psychisch kranker Eltern an.

Nach einer ausführlichen Falldarstellung und dem Studium der Akten werden in einer (oder mehreren) gemeinsamen Sitzung(en) die Problemlage analysiert und mögliche Lösungswege skizziert, wie zum Schutze des Kindeswohls weiter verfahren werden kann.

Case Management

Haben Sie einen Fall, welcher Ihnen schon länger Sorge bereitet? Bei welchem sich die Verhältnisse immer wieder anders präsentieren und Sie eine längerfristige stabile Zusammenarbeit des gesamten Helfersystems erreichen möchten?

Das Case Management entspricht einer fallbezogenen Begleitung von Behörden und des gesamten Helfersystems, um die Zusammenarbeit effizient und im Sinne des Erwachsenenwohls gestalten zu können.

Am runden Tisch wird mit allen beteiligten Fachpersonen, unter Einbezug der relevanten Hilfspersonen, ein gemeinsames Vorgehen besprochen und geplant. Standortsitzungen dienen der Überprüfung und der allfälligen Anpassung der ergriffenen Maßnahmen.

Case Management in Kindesschutzfragen

Case Managements in Kindesschutzfragen werden meist in hochkomplexen Fällen durchgeführt. Dabei übernehme ich die Koordination der unterschiedlichen Maßnahmen sowie die Verlaufsbegleitung. In manchen Fällen wird im Vorfeld ein rechtspsychologischer Fachbericht erstellt, um eine gute Basis für die Interventionen zu schaffen. Ein weiterer Vorteil ist, dass stets eine neutrale und rechtspsychologisch abgestützte Fachmeinung in die Planung und die Entscheide/Beschlüsse einfließen kann. Ferner kann bei eintretenden Schwierigkeiten innerhalb von zwei Wochen ein aktueller Bericht mit einer Neubeurteilung und mit überarbeiteten Empfehlungen erstellt werden.

Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen

Dieses Angebot richtet sich an Behörden und Institutionen, welche in ihrem Alltag mit komplexen Fällen in der Betreuung von Kindern mit psychisch kranken Eltern zu tun haben.

Das Hauptaugenmerk liegt darin, die installierten stationären und ambulanten Angebote so zu unterstützen und zu beraten, dass längerfristig eine Entlastung der involvierten Fachpersonen und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den betroffenen Eltern und dem Helfersystem gewährleistet werden kann.

Dadurch wird das Kindeswohl langfristig gesichert und das familiäre System stabilisiert, was wiederum den Erhalt einer kindeswohlgerechten Betreuung und Versorgung der Kinder im familiären Rahmen ermöglicht.

Coaching

Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen

Eine Trennung oder Scheidung geht für viele Eltern mit hohen Belastungen einher und wird oft als eine der schwierigsten Zeit im Leben beschrieben. Es geht um einen Neuanfang, der gleichzeitig mit Gefühlen von Verlust und Trauer, mit Schuldgefühlen, aber auch mit Wut und Frust verbunden ist.

Diese Belastungen nehmen mit länger dauernden Verfahren stetig zu und können in hochkonflikthafte Beziehungen münden. Oftmals sind Auswege in langdauernden Verfahren sehr schwer zu finden und gleichzeitig muss oder sollte man als Elternteil weiterhin funktionieren: eine große Herausforderung!

Kommt dabei eine schwierige Besuchsrechtsausübung dazu, stellt dies für die betroffenen Eltern eine zusätzliche persönliche Belastung dar. Oftmals ist es dann sehr herausfordernd, negative Emotionen bei Übergaben oder in der direkten Besuchsrechtausübung zu kontrollieren, was sich wiederum abträglich auf das Verhältnis zwischen den Eltern wie auch auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt. Die Reaktionen der Kinder können sehr unterschiedlich und für die Eltern schwer einzuordnen sein. Dabei ist es äußerst wichtig, bestmöglich mit solchen Situationen umgehen zu lernen, da dabei die Befindlichkeit der Kinder und die Beziehung der Eltern zu ihnen auf dem Spiel steht.

In diesem Coaching wird u.a. an folgenden Themen gearbeitet:

  • Erarbeiten von Wegen und Techniken zum besseren Umgang mit negativen Gefühlen
  • Wie kann der betreffende Elternteil die Kinder am besten vor den Konflikten schützen und ihnen emotionalen Halt geben?
  • Wie kann der betreffende Elternteil seine erzieherischen und emotionalen Kompetenzen am besten zur Geltung bringen?
  • Unterstützung in der Kommunikation mit den Kindern
  • Unterstützung und Ressourcenstärkung im Umgang mit schwierigen Situationen oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern im Rahmen des Besuchsrechts
  • Persönlicher Umgang des betreffenden Elternteils bei Besuchsrechtskonflikten oder Besuchsrechtssistierung
  • Persönlicher Umgang bei Eltern-Kind-Entfremdung

Ziel ist es, die betroffenen Mütter und Väter in dieser schwierigen Situation zu schützen und zu unterstützen, damit sie mit mehr positiver Energie und positiver Grundbefindlichkeit ihre Rolle als Elternteil wahrnehmen können.

Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Die Zukunft sollte unseren Kindern gehören. Und wir Eltern sollten ihnen die nötige Unterstützung bieten, damit sie ihre Ziele erreichen und selbst ihre Zukunft bestimmen können.

Allerdings sind Kinder heute vielen Belastungen ausgesetzt, vom reibungslosen Schulbesuch über den Umgang mit der Corona-Pandemie, die Integration in eine Gleichaltrigengruppe bis zum Umgang mit Medien und vieles mehr. Kommt dabei eine zusätzliche Belastung durch eine Trennung der Eltern hinzu, kann dies bedeuten, dass das Kind den sicherheitsgebenden Rahmen verliert, an dem es sich orientiert und den es für seine Entwicklung und sein psychisches Wohlbefinden benötigt.

Gelingt es Eltern, nach der Trennung und trotz Konflikten einen guten Kontakt resp. einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen und diesen auch vor ihren Kindern zu zeigen, ist es für diese einfacher, mit der schwierigen Situation umzugehen und sich in den neuen Begebenheiten zurechtzufinden. Kommt es jedoch im Gegenteil zu einer massiven Zuspitzung der elterlichen Konflikte, insbesondere in der Ausübung des Kontaktrechts, erleben die Kinder dies als unberechenbare Situation und fühlen sich mit ihren Bedürfnissen, Sorgen und Belastungen allein gelassen. Ohne den sicheren Rahmen können sie daher nur schwer mit einer schwierigen Eltern- und Familiensituationen umgehen.

Auch wenn Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, bleibt es für sie schwierig, sich in herausfordernden familiären Situationen neutral und adäquat zu verhalten. Gleichzeitig haben die Kinder das Problem, dass sie kaum mit ihren Eltern über ihre Gefühle, Sorgen und Nöte sprechen können, da die Eltern ja Bestandteil dieser Konflikte sind. Die Kinder suchen dann nach Auswegen aus ihrem Dilemma und machen in ihrer Not oftmals Aussagen oder zeigen Verhaltensweisen, welche die Gedanken oder Haltungen eines Elternteils abbilden oder von jedem Elternteil zu seinen Gunsten interpretiert wird, was wiederum zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Eltern beiträgt.

In diesem speziellen Coaching wird u.a. an folgenden Fragen gearbeitet:

  • Wie erlebt das Kind die Beziehung zur Mutter, zum Vater und zu anderen Familienmitgliedern?
  • Wie erlebt es den elterlichen Konflikt?
  • Welche Belastungen erlebt das Kind innerhalb der Familie?
  • Wie kann das Kind seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle besser wahrnehmen und mit ihnen umgehen?
  • Welches Rüstzeug braucht es, um seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle seinen Eltern gegenüber zu formulieren?
  • Wie können die Ressourcen des Kindes für einen besseren Schutz vor Loyalitätskonflikten gestärkt werden?

Ziel dieses Coaching ist es, Kindern in belastenden Situationen eine gute und bedürfnisorientierte Unterstützung zu bieten, um Auswege aus den oft schwierigen und festgefahrenen Situationen zu erarbeiten. Nur so kann den Kindern ihre Zukunft wirklich gehören!

Kindesanhörung

Minderjährige Personen haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend informiert und angehört zu werden. Im Auftrag von Behörden oder Gerichten führe ich Anhörungen von Kindern und Jugendlichen durch. Weiter berate ich Gerichtspersonen oder BehördenvertreterInnen im Vorfeld einer durch sie durchgeführten Anhörung. Im Rahmen einer Kindesanhörung werden im Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen dessen/deren Erleben, Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen, Fragen und Ideen bezüglich seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation und allfälliger anstehender Entscheide aufgenommen und in Absprache mit dem angehörten Kind bzw. dem/der angehörten Jugendlichen dokumentiert. Die zusammengefasste Dokumentation der Anhörung wird der auftraggebenden Stelle zugestellt.