Für Behörden

Seit mehr als 20 Jahren beschäftige ich mit unterschiedlichen rechtspsychologischen Fragen aus dem familienrechtlichen wie auch dem strafrechtlichen Bereich. Ich blicke auf sehr erfahrungsreiche 20 Jahre zurück, mit Höhen und Tiefen, was mich insbesondere in hochkomplexen Angelegenheiten auszeichnet.

In den letzten Jahren habe ich unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen und -formen initiiert, was sich in meinem Angebot widerspiegelt. Aufgrund dieser Erfahrungen und meiner Flexibilität in vielen, teilweise hochkomplexen Fällen konnte ich gute und nachhaltige Lösungen erarbeiten und anbieten.

Aufgrund des schnellen gesellschaftlichen Wandels und der zunehmenden Komplexität der kritischen Situationen sind für nachhaltige und positive Veränderungen flexible Angebote notwendig, die sich auf ein sehr breites und tiefgehendes Fachwissen sowie auf langjährige, spezifische Erfahrung abstützen.

Gerne berate ich Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu den einzelnen Fachangeboten.

  • Eheschutz- und Scheidungsverfahren
  • Methodenkritische Stellungnahme
  • Interventionsorientierte Gutachten
  • Strafverfahren
  • FOI – Fallorientierte Intervention
  • Supervision und Coaching bei hochstrittiger Elternschaft
  • Fachspezifische Teamsupervision
  • Fachspezifische Fallsupervision
  • Rechtspsychologische Beratung
  • Case Management
  • Case Management in Kindesschutzfragen
  • Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen
  • Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen
  • Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Abklärungen

Eheschutz- und Scheidungsverfahren

Ich erstelle psychologische Gutachten im Rahmen von Eheschutz- und Scheidungsverfahren sowie im Auftrag von zivilrechtlichen Behörden. Dabei lege ich großen Wert auf eine hohe Qualitätssicherung sowie auf eine flexible und fallspezifische Erstellung der einzelnen Gutachten.

Im Rahmen von Eheschutz- und Scheidungsverfahren können u.a. folgende Inhalte abgeklärt werden:

  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit
  • Kontaktrechtsregelungen
  • Beurteilung des Kindeswohls
  • Zumutbarkeit der gemeinsamen Obsorge

Im Rahmen von zivilrechtlichen Fragestellungen von Behörden können u.a. folgende Inhalte abgeklärt werden:

  • Abklärung von Gefährdungsmeldungen
  • Planung von Kindesschutzmaßnahmen
  • Kontaktrechtsregelungen
  • Rückplatzierungen
  • Erziehungsfähigkeit
  • Elternstreitigkeiten
  • Zumutbarkeit der gemeinsamen Obsorge

Methodenkritische Stellungnahme

Eine methodenkritische Stellungnahme ist eine objektive und neutrale Expertise zu einem Sachverständigengutachten und stellt kein Gegengutachten oder Obergutachten dar. Durch eine methodenkritische Stellungnahme wird ein bereits erstelltes Sachverständigengutachten dahingehend hinterfragt und überprüft, ob dieses nach den gängigen Richtlinien und Methoden erstellt wurde.

Interventionsorientierte Gutachten

Seit Jahren wird eine Zunahme des Konfliktpotentials bei Besuchsrechtsschwierigkeiten beobachtet, was immer zulasten der betroffenen Kinder geht. In den genannten Fällen ist die Nachhaltigkeit und letztlich Sinnhaftigkeit der klassischen Gutachtenserstellung infrage zu stellen. Anhand von „Interventionsorientierten Gutachten“ erarbeite ich gemeinsam mit den Kindeseltern sowie allen involvierten Parteien eine einvernehmliche, für das Kind angemessene Regelung der Situation und stehe als Begleitperson für deren schrittweise Umsetzung zur Verfügung (gestützt auf Salzgeber, 2020).

Die bisherigen Erfahrungen zeigen klar, dass mit diesem Vorgehen – insbesondere auch bei sehr verhärteten Fronten – gute und kindeswohldienliche Besuchsrechtsregelungen erarbeitet und umgesetzt werden können.

In Fällen, in denen es in diesem Rahmen nicht gelingt, ein Besuchsrecht nachhaltig zu installieren, können aufgrund der umfassenden Befunderhebungen und Erfahrungen, die in der Phase der Begutachtung gemacht wurden, zumindest klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen gemacht werden.

Strafverfahren

Ich erstelle psychologische Gutachten im Rahmen von Strafverfahren. Dabei lege ich großen Wert auf eine hohe Qualitätssicherung sowie auf eine flexible und fallspezifische Erstellung der einzelnen Gutachten.

Ich bin spezialisiert in den Bereichen:

  • Beschreibung und Analyse der Persönlichkeit des Straftäters sowie des betreffenden Umfelds
  • Rückfallrisikoeinschätzung
  • Zurechnungsfähigkeit
  • Risikokommunikation bei jugendlichen Sexualstraf- und Gewalttätern
  • Strafrechtliche Verantwortungsreife
  • Detaillierte Erfassung des Tatverhaltens im Zusammenhang mit der Entwicklung des / der Jugendlichen und sozialen, psychiatrischen sowie psychologischen Faktoren
  • Risiko- und Prognosebeurteilung
  • Maßnahmeplanung und -empfehlungen

FOI – Fallorientierte Intervention

Eine frühzeitige Einschätzung der Situation in komplexen Angelegenheiten durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen kann dazu beitragen, spätere finanzielle Aufwendungen für intensivere Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Bei einer fallorientierten Intervention klären wir zuerst gemeinsam telefonisch das Anliegen und Sie stellen mir dann die entsprechenden Akten zu, anhand deren ich mir ein Bild der Sachlage machen kann. Danach stehe ich Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch beratend zur Seite und kann auf Wunsch/bei Bedarf auch ein Aktengutachten erstellen.

Da davon auszugehen ist, dass um eine fallorientierte Unterstützung und Hilfestellung eher in dringenden Fällen ersucht wird, ist es mir ein Anliegen, das Gespräch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Akten zu terminieren.

Supervisionen

Supervision und Coaching bei hochstrittiger Elternschaft

Wir wissen heute, dass sich eine Entwicklung hin zu einer hochstrittigen Elternschaft durch eine früh einsetzende Intervention am ehesten positiv beeinflussen lässt (Waszak, 2016). Solche Interventionen können in Form von Mediationen, psychotherapeutischen Interventionen oder Beratungen erfolgen. Aufgrund der Verschärfung der elterlichen Konflikte wurde die SISP (Supervision für Eltern im Trennungs- und Scheidungsprozess), die wir 2013 entwickelt haben, angepasst und verfeinert. Die Supervision soll Kindeseltern im Prozess der Trennung stärken, sie für mögliche Stolpersteine und Gefahren für ihre Kinder sensibilisieren und ihnen Werkzeuge mitgeben, um die Situation kompetent bewältigen und ihre Kinder unterstützen zu können.

Der frühe Einsatz einer angepassten Intervention wie die SISP kann im Kontext von Trennung und Scheidung dazu beitragen, dass Konflikte sich nicht zuspitzen können oder hochkonflikthafte Situationen rasch erkannt werden. Gleichzeitig soll damit verhindert werden, dass die Konflikte sich durch Schriftsätze oder schriftliche Stellungnahmen verstärken und somit längere Gerichtsprozesse provozieren. Frühzeitig und im richtigen Moment eingesetzt sowie in die laufenden Verfahren oder behördlichen Interventionen eingeflochten kann die Supervision dazu dienen, Kinder vor zusätzlichen Belastungen wirkungsvoll zu schützen. Die Anmeldung erfolgt über die Kindeseltern selber oder über Dritte (Ärzte, Sozialarbeiter*innen, psychosoziale Einrichtungen, Behörden, Gerichte). Bei einer angeordneten Supervision erfolgt bei Bedarf ein Bericht an das Gericht oder die Behörde.

Fachspezifische Teamsupervision

In meinem bisherigen Engagement als Supervisor zeigen sich meine Stärken im analytischen und systemischen Denken und in meiner Fähigkeit, unterschiedliche Sichtweisen schnell erkennen und aufzeigen zu können. In Kombination mit meinen bisherigen Erfahrungen können damit oftmals neue Wege oder Sichtweisen erarbeitet werden, welche zu einer positiven Änderung der Situation führen.

Die Auseinandersetzung mit familienrechtlichen Angelegenheiten kann für uns Fachpersonen manchmal zu emotional belastenden Situationen oder Phasen führen. In einem solchen Moment ist es ratsam, dies mit einer externen Fachperson zu bearbeiten und zu reflektieren sowie Wege oder Haltungen zu erarbeiten, um die Situation positiv zu beeinflussen resp. die eigene emotionale Belastung zu reduzieren.

Hat Ihr Team das Bedürfnis, Fälle, Strukturen oder Prozesse unter Beizug einer externen Fachperson zu analysieren? Falls ja, unterstütze ich Sie dabei gerne.

Fachspezifische Fallsupervision

Dieses Angebot richtet sich an Berufsbeistände, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Gerichte und Sachverständige.

Eine fachspezifische Fallsupervision bietet insbesondere in komplexen Angelegenheiten eine große Entlastung und Hilfestellung. Es geht dabei insbesondere um die Auseinandersetzung mit der emotionalen Befindlichkeit im Berufsalltag von Fachpersonen und um die Vermittlung von Fach- und Sachwissen.

Das Einholen von neuen, anderen Sichtweisen im Sinne einer systemischen Reflektion kann oftmals zur Einnahme einer erweiterten Perspektive und zur Lösung eines Falles beitragen.

Ziele einer fachspezifischen Fallsupervision können sein:

  • Reflexion des beruflichen Handelns im gesetzlichen Auftrag
  • Mit unterschiedlichen Sichtweisen im Team Umgang zu finden und diese als Ressource zu nutzen
  • Erfüllen des eigenen Auftrags in den strukturellen Gegebenheiten
  • Erkennen von Grenzen des eigenen Auftrags
  • Aspekte einer möglichen Kindeswohlgefährdung herauszuarbeiten und Schutz- und Resilienzfaktoren in familiären Systemen zu erkennen
  • Systematisierung des Berichtswesens und der Kommunikation etc.

Eine kontinuierliche fachspezifische Fallsupervision ist geeignet, Unsicherheiten in komplexen Fällen auf längere Sicht zu reduzieren, was in der Planung von Maßnahmen in den ständig wechselnden Vorbedingungen sehr hilfreich ist. Sie ermöglicht eine optimale Entfaltung der vorhandenen Kompetenzen und des Spezialwissens zu den komplexen Wechselwirkungen in Familiensystemen und trägt so dazu bei, diese Kompetenzen bestmöglich in die Lösungsfindung einfließen zu lassen.

Die fachspezifische Fallsupervision erfolgt durch kollegiale – auf gleicher Augenhöhe – Rückmeldungen und Bearbeitung eines Falles und trägt zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie zur eigenen Sicherheit im beruflichen Handeln bei.

Beratungen

Rechtspsychologische Beratung

Stoßen Sie bei einem Fall an Ihre Grenzen?
Drehen Sie sich im Kreis und benötigen eine Außensicht?
Oder beschäftigen Sie sich mit einer Problemlage, in der Sie erweitertes Fachwissen im Bereich psychischer Erkrankungen benötigen?

Ich biete eine ausführliche und praxisnahe Beratung von Behörden und Institutionen in der Auseinandersetzung mit Fragen rund um Kinder psychisch kranker Eltern an.

Nach einer ausführlichen Falldarstellung und dem Studium der Akten werden in einer (oder mehreren) gemeinsamen Sitzung(en) die Problemlage analysiert und mögliche Lösungswege skizziert, wie zum Schutze des Kindeswohls weiter verfahren werden kann.

Case Management

Haben Sie einen Fall, welcher Ihnen schon länger Sorge bereitet? Bei welchem sich die Verhältnisse immer wieder anders präsentieren und Sie eine längerfristige stabile Zusammenarbeit des gesamten Helfersystems erreichen möchten?

Das Case Management entspricht einer fallbezogenen Begleitung von Behörden und des gesamten Helfersystems, um die Zusammenarbeit effizient und im Sinne des Erwachsenenwohls gestalten zu können.

Am runden Tisch wird mit allen beteiligten Fachpersonen, unter Einbezug der relevanten Hilfspersonen, ein gemeinsames Vorgehen besprochen und geplant. Standortsitzungen dienen der Überprüfung und der allfälligen Anpassung der ergriffenen Maßnahmen.

Case Management in Kindesschutzfragen

Case Managements in Kindesschutzfragen werden meist in hochkomplexen Fällen durchgeführt. Dabei übernehme ich die Koordination der unterschiedlichen Maßnahmen sowie die Verlaufsbegleitung. In manchen Fällen wird im Vorfeld ein rechtspsychologischer Fachbericht erstellt, um eine gute Basis für die Interventionen zu schaffen. Ein weiterer Vorteil ist, dass stets eine neutrale und rechtspsychologisch abgestützte Fachmeinung in die Planung und die Entscheide/Beschlüsse einfließen kann. Ferner kann bei eintretenden Schwierigkeiten innerhalb von zwei Wochen ein aktueller Bericht mit einer Neubeurteilung und mit überarbeiteten Empfehlungen erstellt werden.

Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen

Dieses Angebot richtet sich an Behörden und Institutionen, welche in ihrem Alltag mit komplexen Fällen in der Betreuung von Kindern mit psychisch kranken Eltern zu tun haben.

Das Hauptaugenmerk liegt darin, die installierten stationären und ambulanten Angebote so zu unterstützen und zu beraten, dass längerfristig eine Entlastung der involvierten Fachpersonen und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den betroffenen Eltern und dem Helfersystem gewährleistet werden kann.

Dadurch wird das Kindeswohl langfristig gesichert und das familiäre System stabilisiert, was wiederum den Erhalt einer kindeswohlgerechten Betreuung und Versorgung der Kinder im familiären Rahmen ermöglicht.

Coaching

Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen

Eine Trennung oder Scheidung geht für viele Eltern mit hohen Belastungen einher und wird oft als eine der schwierigsten Zeit im Leben beschrieben. Es geht um einen Neuanfang, der gleichzeitig mit Gefühlen von Verlust und Trauer, mit Schuldgefühlen, aber auch mit Wut und Frust verbunden ist.

Diese Belastungen nehmen mit länger dauernden Verfahren stetig zu und können in hochkonflikthafte Beziehungen münden. Oftmals sind Auswege in langdauernden Verfahren sehr schwer zu finden und gleichzeitig muss oder sollte man als Elternteil weiterhin funktionieren: eine große Herausforderung!

Kommt dabei eine schwierige Besuchsrechtsausübung dazu, stellt dies für die betroffenen Eltern eine zusätzliche persönliche Belastung dar. Oftmals ist es dann sehr herausfordernd, negative Emotionen bei Übergaben oder in der direkten Besuchsrechtausübung zu kontrollieren, was sich wiederum abträglich auf das Verhältnis zwischen den Eltern wie auch auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt. Die Reaktionen der Kinder können sehr unterschiedlich und für die Eltern schwer einzuordnen sein. Dabei ist es äußerst wichtig, bestmöglich mit solchen Situationen umgehen zu lernen, da dabei die Befindlichkeit der Kinder und die Beziehung der Eltern zu ihnen auf dem Spiel steht.

In diesem Coaching wird u.a. an folgenden Themen gearbeitet:

  • Erarbeiten von Wegen und Techniken zum besseren Umgang mit negativen Gefühlen
  • Wie kann der betreffende Elternteil die Kinder am besten vor den Konflikten schützen und ihnen emotionalen Halt geben?
  • Wie kann der betreffende Elternteil seine erzieherischen und emotionalen Kompetenzen am besten zur Geltung bringen?
  • Unterstützung in der Kommunikation mit den Kindern
  • Unterstützung und Ressourcenstärkung im Umgang mit schwierigen Situationen oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern im Rahmen des Besuchsrechts
  • Persönlicher Umgang des betreffenden Elternteils bei Besuchsrechtskonflikten oder Besuchsrechtssistierung
  • Persönlicher Umgang bei Eltern-Kind-Entfremdung

Ziel ist es, die betroffenen Mütter und Väter in dieser schwierigen Situation zu schützen und zu unterstützen, damit sie mit mehr positiver Energie und positiver Grundbefindlichkeit ihre Rolle als Elternteil wahrnehmen können.

Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Die Zukunft sollte unseren Kindern gehören. Und wir Eltern sollten ihnen die nötige Unterstützung bieten, damit sie ihre Ziele erreichen und selbst ihre Zukunft bestimmen können.

Allerdings sind Kinder heute vielen Belastungen ausgesetzt, vom reibungslosen Schulbesuch über den Umgang mit der Corona-Pandemie, die Integration in eine Gleichaltrigengruppe bis zum Umgang mit Medien und vieles mehr. Kommt dabei eine zusätzliche Belastung durch eine Trennung der Eltern hinzu, kann dies bedeuten, dass das Kind den sicherheitsgebenden Rahmen verliert, an dem es sich orientiert und den es für seine Entwicklung und sein psychisches Wohlbefinden benötigt.

Gelingt es Eltern, nach der Trennung und trotz Konflikten einen guten Kontakt resp. einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen und diesen auch vor ihren Kindern zu zeigen, ist es für diese einfacher, mit der schwierigen Situation umzugehen und sich in den neuen Begebenheiten zurechtzufinden. Kommt es jedoch im Gegenteil zu einer massiven Zuspitzung der elterlichen Konflikte, insbesondere in der Ausübung des Kontaktrechts, erleben die Kinder dies als unberechenbare Situation und fühlen sich mit ihren Bedürfnissen, Sorgen und Belastungen allein gelassen. Ohne den sicheren Rahmen können sie daher nur schwer mit einer schwierigen Eltern- und Familiensituationen umgehen.

Auch wenn Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, bleibt es für sie schwierig, sich in herausfordernden familiären Situationen neutral und adäquat zu verhalten. Gleichzeitig haben die Kinder das Problem, dass sie kaum mit ihren Eltern über ihre Gefühle, Sorgen und Nöte sprechen können, da die Eltern ja Bestandteil dieser Konflikte sind. Die Kinder suchen dann nach Auswegen aus ihrem Dilemma und machen in ihrer Not oftmals Aussagen oder zeigen Verhaltensweisen, welche die Gedanken oder Haltungen eines Elternteils abbilden oder von jedem Elternteil zu seinen Gunsten interpretiert wird, was wiederum zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Eltern beiträgt.

In diesem speziellen Coaching wird u.a. an folgenden Fragen gearbeitet:

  • Wie erlebt das Kind die Beziehung zur Mutter, zum Vater und zu anderen Familienmitgliedern?
  • Wie erlebt es den elterlichen Konflikt?
  • Welche Belastungen erlebt das Kind innerhalb der Familie?
  • Wie kann das Kind seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle besser wahrnehmen und mit ihnen umgehen?
  • Welches Rüstzeug braucht es, um seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle seinen Eltern gegenüber zu formulieren?
  • Wie können die Ressourcen des Kindes für einen besseren Schutz vor Loyalitätskonflikten gestärkt werden?

Ziel dieses Coaching ist es, Kindern in belastenden Situationen eine gute und bedürfnisorientierte Unterstützung zu bieten, um Auswege aus den oft schwierigen und festgefahrenen Situationen zu erarbeiten. Nur so kann den Kindern ihre Zukunft wirklich gehören!

Kindesanhörung

Minderjährige Personen haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend informiert und angehört zu werden. Im Auftrag von Behörden oder Gerichten führe ich Anhörungen von Kindern und Jugendlichen durch. Weiter berate ich Gerichtspersonen oder BehördenvertreterInnen im Vorfeld einer durch sie durchgeführten Anhörung. Im Rahmen einer Kindesanhörung werden im Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen dessen/deren Erleben, Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen, Fragen und Ideen bezüglich seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation und allfälliger anstehender Entscheide aufgenommen und in Absprache mit dem angehörten Kind bzw. dem/der angehörten Jugendlichen dokumentiert. Die zusammengefasste Dokumentation der Anhörung wird der auftraggebenden Stelle zugestellt.