Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie"

Eine Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist lt. Psychologengesetz (2013)   § 9 "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens. (...)". Die Neuregelung des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. Nr. I 182/2013) sieht im Rahmen der neuen Ausbildungsordnung laut §9 als Voraussetzung "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (...)" vor.

Auf diesem Weg kann ich Sie gerne unterstützen. Im Rahmen eines Gesprächs werden für die Ausbildung/Ausübung des Berufs wesentliche Punkte bzw. Eignungen besprochen und im Anschluss mit einer testpsychologischen Untersuchung ergänzt. Das Gutachten wird gemäß den entsprechenden Richtlinien erstellt. 

Ablauf:
-
persönliches Gespräch
- testpsychologische Untersuchung

Das Gutachten wird innert 8 Wochen nach dem Termin erstellt. 

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf ca. 750,-- €.

 

Sollte in weiterer Folge Interesse an Supervision oder Selbsterfahrung (Einzel- oder Gruppensetting) im Rahmen Ihrer Ausbildung bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden!