Wichtige Neuigkeiten

Der KESB-Experte oder KESB-Gutachter wurde von der Rekurskommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) in allen Punkten freigesprochen, d.h. die Gutachten sind fachlich wie auch inhaltlich ordnungsgemäss und nach den geltenden Qualitätsrichtlinien erstellt worden und es wurde kein Mangel in seinem Umgang mit den Klienten festgestellt.

In den Medien war ich als KESB-Experte oder KESB-Gutachter einem dirty campaigning ausgesetzt und mit verschiedenen Vorwürfen und der Verbreitung von Unwahrheiten konfrontiert.

Nun wurde ich von der Rekurskommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) in allen mir angelasteten Punkten freigesprochen: Meine Gutachten wurden fachlich wie auch inhaltlich ordnungsgemäss und nach den geltenden Qualitätsrichtlinien erstellt und es wurde kein Mangel in meinem Umgang mit den Klienten festgestellt.

Ich werte diesen Entscheid als Wiederherstellung meiner Reputation und betrachte dieses für mich sehr belastende Kapitel nun als abgeschlossen.

Bei Interesse bin ich bereit, Ihnen die Entscheide in anonymer Form zukommen zu lassen.